Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Versicherungsmakler Stahlschmidt (nachfolgend "Makler" genannt), Hindenburgstr. 59, 75417 Mühlacker, gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunden" genannt). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Makler erbringt seine Vermittlungs- und Beratungsleistungen als selbständiger Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler entsprechend dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen (VAG), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der Gewerbeordnung (GewO), sowie den branchenüblichen Gepflogenheiten und Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Versicherungs- und Anlageberatung.

2.2. Der Makler übernimmt die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen und Finanzanlageprodukten. Er übernimmt ferner die Beratung und Betreuung des Kunden in Versicherungsangelegenheiten und Finanzanlagefragen.

2.3. Der Makler ist unabhängig und nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften oder Finanzinstitute gebunden. Er ist bestrebt, für den Kunden ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

3. Maklerauftrag

3.1. Mit der Erteilung des Maklerauftrags bevollmächtigt der Kunde den Makler, in seinem Namen und für seine Rechnung Versicherungen zu vermitteln und bestehende Versicherungen zu betreuen. Diese Vollmacht umfasst insbesondere:

  • die Annahme und Weitergabe von Willenserklärungen (z.B. Kündigungen, Änderungsanzeigen)
  • die Einholung von Auskünften bei Versicherungsunternehmen
  • die Vertretung bei der Abwicklung von Leistungsfällen
  • die Umstellung bestehender Versicherungsverträge
  • die Kündigung bestehender Versicherungsverträge
  • die Beantragung neuer Versicherungsverträge und Finanzanlagen

3.2. Der Maklerauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

4. Pflichten des Maklers

4.1. Der Makler hat im Rahmen seiner Tätigkeit die Interessen des Kunden zu wahren und den Kunden nach den anerkannten Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu betreuen.

4.2. Der Makler ist verpflichtet, bei der Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen und Finanzanlagen auf ein angemessenes Verhältnis von Preis und Leistung zu achten und dem Kunden nach Abwägung von Kosten und Nutzen einen nach seiner Auffassung geeigneten Versicherungsschutz oder eine geeignete Finanzanlage vorzuschlagen.

4.3. Der Makler ist nicht verpflichtet, alle auf dem Markt angebotenen Versicherungen oder Finanzprodukte zu untersuchen. Er berücksichtigt nur solche Anbieter, die bereit sind, mit ihm zusammenzuarbeiten und ihm eine Vergütung zahlen.

4.4. Der Makler nimmt eine Vorauswahl von Versicherungs- und Finanzanlageprodukten vor. Er berücksichtigt dabei nur solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind, eine Niederlassung in Deutschland unterhalten, und bereit sind, mit Versicherungsmaklern zusammenzuarbeiten.

5. Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung der vom Makler vermittelten oder betreuten Versicherungen oder Finanzanlagen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln.

5.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler unverzüglich jede Änderung der für die Durchführung des Auftrags relevanten persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie alle sonstigen Informationen, die für den Versicherungsschutz oder die Anlagestrategie von Bedeutung sein könnten, mitzuteilen.

5.3. Der Kunde verpflichtet sich, Korrespondenz von Versicherungsunternehmen oder Finanzinstituten, die er direkt erhält, an den Makler zur Prüfung weiterzuleiten. Dies gilt insbesondere für Kündigungen, Mahnungen und Schadensmitteilungen.

5.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Versicherungsdeckung nicht automatisch gegeben ist und dass kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Prämien nicht rechtzeitig und vollständig bezahlt werden.

6. Vergütung

6.1. Die Tätigkeit des Maklers bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzanlagen erfolgt für den Kunden kostenfrei. Der Makler erhält als Vergütung für seine Tätigkeit im Regelfall Provisionen bzw. Courtagen, die im Versicherungsbeitrag oder in der Investitionssumme enthalten sind und ihm von den Versicherungsgesellschaften oder Finanzinstituten gezahlt werden.

6.2. Im Falle der Vereinbarung eines gesonderten Honorars für bestimmte Dienstleistungen wird der Makler den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen. Ein solches Honorar wird schriftlich vereinbart.

7. Haftung

7.1. Der Makler haftet für Schäden, die dem Kunden infolge fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Maklers ist jedoch auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Maklers beruhen.

7.3. Der Makler unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Deckungssumme beträgt mindestens 1.300.380 EUR je Schadensfall und 1.924.560 EUR für alle Schadensfälle eines Jahres.

8. Datenschutz

8.1. Der Makler erhebt, speichert und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit dies zur Vermittlung und Betreuung von Versicherungen oder Finanzanlagen erforderlich ist. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Maklers.

8.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, sein Vermögen betreffende Informationen und Unterlagen sowie Gesundheitsdaten, soweit sie zur Vertragsvermittlung und/oder Vertragsbetreuung erforderlich sind, gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen.

9. Verjährung

Ansprüche auf Schadenersatz verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Maklers, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Mai 2023